Autoversicherung
In Deutschland gibt es mehr als 40 Millionen zugelassene Fahrzeuge. Ein großer Teil dieser Fahrzeuge sind PKWs. Also Autoversicherung versteht man verschiedene Versicherungen. Hierbei ist eine Versicherung, nämlich die Haftpflichtversicherung, für den Halter eines Fahrzeugs Pflicht und andere Versicherungen freiwillig. Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland deshalb Pflicht, weil in einem Schadensfall die Schadenssumme weit aus höher sein kann, als die finanziellen Mittel des Unfallverursachers. Damit soll sichergestellt werden, dass das Opfer in jedem Fall eine finanzielle Entschädigung erhält. Diese begrenzt sich nicht nur auf eventuell entstandenen Schäden am Fahrzeug, sondern deckt auch Schmerzensgeldforderungen und Rentenansprüche ab. Daher ist eine Haftpflicht für einen Pkw gesetzlich vorgeschrieben. Als freiwillige Versicherung gibt es die verschiedenen Kaskoversicherungen. Diese decken unterschiedliche Risiken ab. Bei älteren und wertlosen Fahrzeugen kann es sein, dass eine solche Versicherung nicht lohnenswert ist. Eine Teilkaskoversicherung deckt in der Regel folgende Beschädigungen am eigenen Fahrzeug ab: Brand, Explosion, Diebstahl, Raub, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmungen, Zusammenstöße mit Wildtieren und Glasbruchschäden. Allerdings haben viele Versicherungen eine Selbstbeteiligungsgrenze, die der Versicherungsnehmer selbst tragen muss. Diese kann zwischen 150 € bis 1000 € liegen. Eine Vollkaskoversicherung deckt neben den Leistungen einer Teilkaskoversicherung weitere Schäden ab: Vandalismus und Unfallschäden am eigenen Fahrzeug. Diese Leistungen sind jedoch an folgende Bedingungen gebunden: Der Verwendungszweck des Kraftfahrzeugs muss gesetzeskonform sein. Desweiteren muss der unberechtigte Gebrauch des Fahrzeugs verhindert werden und wer ohne Fahrerlaubnis fährt, kann auch keine Ansprüche geltend machen, diese werden dann abgelehnt. Je nach Versicherungsvertrag kann die Versicherung oder der Versicherte die Werkstatt für eventuelle Reparaturen wählen.