Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Bestandteil der Invaliditätsversicherung, zu der auch die Unfallversicherung zu rechnen ist. Sie kann sowohl als Zusatzversicherung zu einer Renten- oder Lebensversicherung als auch als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Der Begriff „Berufsunfähigkeitsversicherung“ (BU-Versicherung) bezeichnet im Allgemeinen eine von vielen privatwirtschaftlichen Versicherungen. Den Begriff “Berufsunfähigkeit gibt es aber auch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser greift allerdings nur noch für vor dem Jahre 1961 geborene Personen. Daran sind auch noch zusätzlich gewisse Voraussetzungen geknüpft und die Leistungen sind niedriger als bei einer privat abgeschlossenen Versicherung. Eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit sollte von Menschen in Betracht gezogen werden, die einer Tätigkeit nachgehen, mit der sie ihren Lebensunterhalt sicher stellen. Allerdings kann eine BU-Versicherung auch z. B. für eine Hausfrau sinnvoll sein, wenn bei einer Berufsunfähigkeit dafür eine Haushaltshilfe angestellt werden müsste. Eine BU-Versicherung verfolgt den Zweck, den sozialen und individuellen Abstieg im Falle einer Berufsunfähigkeit zu verhindern. Sie dient weiterhin einer Gefahrenabwehr in der Alters- und Familienversorgung. Der BU-Versicherung liegt das Prinzip zu Grunde, eine genau festgelegte monatliche Leistung zu erbringen. Sie kann nicht den genau eingetretenen, oft auch schwer zu ermittelnden, tatsächlichen Schaden abdecken. Eine BU-Versicherung greift bei vollständiger Berufsunfähigkeit, wenn diese für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren durch ein ärztliches Gutachten prognostiziert wird. Gründe dafür können eine Körperverletzung, eine Krankheit oder Kräfteverfall (auch geistiger) sein. In jeder BU-Versicherung können leistungseinschränkende oder auch leistungserweiternde Klauseln enthalten sein. Bei Dienstunfähigkeit wird eine weitere Klausel angewendet. Diese beinhaltet, dass bei einer festgestellten Dienstunfähigkeit von Seiten des Dienstherren diese von der Versicherung anzuerkennen ist, ohne selbst eine Prüfung vorzunehmen. Die Klausel ist allerdings nur für Beschäftigte mit Beamtenstatus anwendbar. Eine BU-Rente wird von den Versicherungen nur bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters (65 bzw. 67 Jahre) gezahlt.

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