Die Auslandskrankenversicherung
Sobald eine Reise in das weltweite Ausland bevor steht, stellt sich unmittelbar auch die Frage nach dem entsprechenden Krankenschutz für das Ausland. Die gesetzliche oder die private Krankenversicherung in Deutschland leistet nicht selbstverständlich auch über den Geltungsbereich Deutschland hinaus. Und gerade fern ab von der Heimat passiert schnell und unerwartet eine Situation, die einen Krankenschutz im Ausland erfordert. Noch viel wichtiger erscheint eine Auslandskrankenversicherung im Zusammenhang mit einem längerfristigen Aufenthalt im Ausland. In der Regel ist der Unterschied einer Reiseversicherung zu einer Auslandskrankenversicherung gar nicht bewusst, und nicht selten kommt die Erkenntnis erst mit dem Schadensfall.
Eine Reiseversicherung definiert den Krankenschutz für eine Auslandsreise von bis zu 365 Tagen. Hierbei unterscheidet sich noch die Jahresreiseversicherung von der Tag genauen Reiseversicherung. Dabei umfasst die so genannte Jahrespolice einen Zeitraum zum Krankenschutz von 42 Tagen bis maximal 56 Tagen am Stück pro Reise, der sich beliebig oft im Versicherungsjahr wiederholen darf, d. h. die Menge der einzelnen Reisen ist unerheblich und beliebig wählbar, so lange die einzelne Reise die maximal festgelegte Summe der Reisetage nicht überschreitet.
Bei der Tag genauen Reiseversicherung hingegen kann der Krankenschutz auf die Reisedauer bis zu 365 Tage ausgedehnt werden, und wird auch im Beitrag auf den Tag genau berechnet. Wichtig hierbei ist, dass die Reisedauer bereits zu Beginn eine Reise festgelegt werden muss, da in den meisten Reiseversicherungen eine Verlängerung der Reisedauer im Krankenschutz aus dem Ausland heraus nicht möglich ist. Aber auch dazu gibt es bereits Angebot zur Reiseversicherung.
Die Auslandskrankenversicherung definiert den Krankenschutz für einen Auslandsaufenthalt ab 1 Jahr, bis hin zu einer unbegrenzten Aufenthaltsdauer. Darüber hinaus verfügt die Auslandskrankenversicherung über einen so genannten Heimatlandschutz. Dieser bietet der versicherten Person auch eine Deckung im Krankenschutz für den Aufenthalt in Deutschland, bzw. im jeweiligen Heimatland. So sind die Besuche zu Hause, oder der Besuch bei einem vertrauten Arzt in jedem Fall gewährleistet. Gleichzeitig ergibt sich hieraus jedoch auch die Voraussetzung, dass sich die versicherte Person in einer Auslandskrankenversicherung die vorwiegende Zeit eines Versicherungsjahres auch im Ausland aufhalten muss. In Betrachtung eines Versicherungsjahres von zwölf Monaten ergibt sich hieraus die Aufenthaltsdauer für das Ausland von mindestens sechs Monaten und einem Tag. Eine Auslandskrankenversicherung beinhaltet einen stärkeren Leitungsumfang im Vergleich zur Reisekrankenversicherung. Dieser ergibt sich zwangsläufig aus der Notwendigkeit und der damit verbundenen Dauer des Auslandsaufenthaltes.