Krankenversicherung
Die Krankenversicherung hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Die Träger der Krankenversicherung erbringen die dafür erforderlichen Leistungen und helfen durch Aufklärung und Beratung. Sie haben auch auf gesunde Lebensverhältnisse der Versicherten hinzuwirken. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich. Sie sollen durch eine
gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, Krankheit und
Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland sind
verpflichtet, sich zur Absicherung im Krankheitsfall in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu
versichern. Grundlage für die gesetzliche Krankenversicherung ist das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches, das SGB V. Für besondere Personengruppen regeln auch andere Gesetze den Krankenversicherungsschutz (z.B. das Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte oder das Künstlersozialversicherungsgesetz).
Die Krankenversicherung ist im Jahre 1883 von Fürst Otto von Bismarck in der “Kaiserlichen Botschaft”
eingeführt worden. Damit ist sie der erste Zweig der Sozialversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung hat das Solidaritätsprinzip als Grundlage (“alle für einen und einer für alle), während die private Krankenversicherung nach dem Äquivalenzprinzip handelt. Die umfangreichen Leistungsausgaben werden aus Beiträgen (Beiträge sind Zahlung ohne direkte Gegenleistung, mit einem potenziellen Anspruch auf Leistungen) der Versicherten finanziert.
Eine gesetzliche Krankenkasse untersteht dem sogenannten Kontrahierungszwang, das heißt, sie dürfen
keinem Versicherten die Mitgliedschaft ablehnen, egal wie alt oder krank er ist.
Ein Leistungsanspruch besteht somit ab Beginn der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ohne
vorherige Gesundheitsprüfung auch im Urlaub. Es besteht die Möglichkeit, unter bestimmten
Voraussetzungen Familienangehörige kostenlos mit zu versichern.