Private Zahnzusatzversicherungen
Was kann und soll die gesetzliche Krankenkasse leisten? Soll sie sich auf die Grundversorgung beschränken – d.h. die wesentlichen Gesundheitsrisiken sind abgesichert – oder soll sie weitere Leistungen anbieten können, die bislang nur aus der privaten Krankenversicherung bekannt gewesen sind. Etwa die Chefarztwahl im Krankenhaus oder die Kostenübernahme für hochwertigen Zahnersatz. Durch die Etablierung von Wahltarifen in der gesetzlichen Krankenkasse soll ein weiteres Marktelement in die gesetzliche Krankenversicherung eingefügt werden.
Zur Disposition steht genau genommen nichts anderes als die Trennung zwischen privater Krankenversicherung und gesetzlicher Krankenkasse. Bislang wurde per Gesetz vorgeschrieben, welche Leistungen die gesetzliche Krankenkasse übernehmen darf und muss, z.B. die medizinisch notwendige Versorgung bei Zahnarztbehandlungen wie auch 50% der Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz. Nach Willen des Gesundheitsministeriums wird sich dies bald ändern: Gegen einen Zusatzbeitrag kann eine gesetzliche Krankenkasse auch Tarife anbieten, die über die medizinisch notwendige Grundversorgung hinausgehen, wie Extras beim Zahnersatz oder auch bei stationären Behandlungen. Das war bislang den privaten Krankenversicherungen vorbehalten geblieben.
Diese sehen nun ihr Monopol gefährdet. Man sehe durch die Intervention des Gesundheitsministers einen Eingriff in einem funktionierenden Markt. Dieser Einwand erscheint auf jeden Fall berechtigt, schließlich sind die gesetzlichen Krankenkassen keine privatwirtschaftlichen Unternehmungen wie die privaten Krankenkassen, sondern nehmen eine durchaus privilegierte Stellung in der Versicherungslandschaft ein. Da die private Versicherungswirtschaft eine Einführung erweiterter Leistungskataloge bei der gesetzlichen Krankenkasse nicht ohne Weiteres hinnehmen wird, ist davon auszugehen, dass einiges an Zeit vergehen wird, bevor diese Regelung in trockenen Tüchern sein dürfte. Wer sich heute für den Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung interessiert, sollte nicht zögern, einen Versicherungsvertrag abzuschließen.
Wer eine Versicherung wünscht, die wesentlich über die medizinischen Leistungen hinausgeht, tut gut daran, nicht zu viel Zeit verstreichen zu lassen, denn je später man eine private Zahnzusatzversicherung abschließt, umso größer ist das Risiko, dass eine größere Behandlung fällig wird. Sollten Vorbelastungen bestehen (viele wurzelkanalbehandelte Zähne oder Parodontose) kann es ohnehin Schwierigkeiten beim Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung geben. In diesem Fall lohnt es sich, den Antrag mithilfe seines Zahnarztes auszufüllen und keine Zeit verlieren, bevor größere Arbeiten notwendig erscheinen. Wesentlich ist ferner, dass sie den Abschluss einer privaten Krankenversicherung nicht überstürzen, sondern sich vor Abschluss eines Vertrages gründlich informieren lassen.